Bund Naturschutz Ortsgruppe Ebermannstadt-Wiesenttal
1. Vorsitzender Christian Kiehr
Sollerin 4
91320 Ebermannstadt
Tel: 09194/797117
E-Mail: christian_heimbeck@hotmail.com

Pressemitteilung an
Fränkischer Tag, Lokalredaktion Forchheim
Nordbayerische Nachrichten, Lokalredaktion Forchheim
Der Wiesentbote
                                                       Ebermannstadt, den 30.09.2017
 

Betreff:
Zerstörung einer Hecke im Wasserschutzgebiet Ebermannstadt durch Herbizideinsatz, Unsachgemäße Anwendung von Herbiziden


Zerstörung einer Hecke durch Herbizideinsatz im Wasserschutzgebiet
 

Bund Naturschutz Ortsgruppe Ebermannstadt / Wiesenttal


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir senden Ihnen die folgende Pressemitteilung, da aus unserer Sicht ein öffentliches Interesse besteht und der beschriebene Vorfall einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen alle Regeln eines verantwortlichen Umgangs mit der Natur und Umwelt bzw. den ortsprägenden Landschaftselementen unserer Heimat darstellt.

Vor einigen Tagen (22.09. bis 24.09.) musste festgestellt werden, dass eine Hecke, die erst im Frühjahr 2017 gepflegt wurde, nun gezielt mit Herbiziden „behandelt“ und dadurch massiv geschädigt worden ist. Auf den Bildern ist deutlich erkennbar, welche Flächen durch den Herbizideinsatz „behandelt“ worden sind (vgl. Gelb-Braunfärbung, die sich klar und linear vom angrenzenden Graswuchs abgrenzen lässt). Insbesondere Hecken bieten eine vielfältige Funktion in einer intensiv genutzten Landschaft und sind Lebensraum für Kleintiere und Insekten aber auch Niederwild, ein guter Beitrag zum Schutz vor Bodenerosion bei Starkregen bzw. Überschwemmung und erfüllen die Funktion als landschaftsstrukturierendes Element. Außerdem lohnt sich die Pflege und der Erhalt von Hecken auch finanziell, wenn Landwirte an einem Pflegeprogramm teilnehmen, um einen Beitrag zum Artenschutz und zur Biodiversität zu leisten. Im beschriebenen Fall kommt noch hinzu, dass sich die Fläche im Wasserschutzgebiet (Zone 2) der Stadt Ebermannstadt befindet und im Überschwemmungsgebiet liegt. Gerade in diesem Bereich, der für die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger wichtig und sensibel ist, ist es laut Verordnung des Landratsamtes Forchheim über das Wasserschutzgebiet schlichtweg verboten, auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, Pflanzenschutzmittel auszubringen (vgl. §3, Abs. 4.12). Eine Zuwiderhandlung, wie sie in diesem Fall aus unserer Sicht vorliegt, kann laut §10 der Ordnungswidrigkeiten laut Verordnung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Wir mussten Sie leider in der Vergangenheit bereits mehrfach über den unsachgemäßen Umgang mit Heckenbestandteilen oder deren widerrechtliche Entfernung informieren. Der vorliegende Sachverhalt hat jetzt aber eine neue Qualität und Eskalationsstufe im zerstörerischen Umgang mit Flora und Fauna unserer Heimat erreicht: Wer die letzten verbliebenen Hecken unserer Heimat durch den gezielten Einsatz von Herbiziden (vmtl. Glyphosat) zerstört, der muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen! Der Verursacher hat bewusst und fahrlässig gehandelt und in Kauf genommen, dass die in der Hecke lebenden Arten wie Singvögel, Igel, Wildbienen, Schmetterlinge, etc. direkt mit Herbiziden in Kontakt kommen konnten. Blühende Wegraine oder Heckengehölze haben aber noch keinen Landwirt arm gemacht. Im Gegenteil, wenn man nur bereit wäre, die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Es handelt sich hierbei wie erwähnt aus unserer Sicht um einen unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Wir sehen uns daher gezwungen, die zuständigen Behörden über den Sachverhalt zu informieren. Nachdem die Behörden davon in Kenntnis gesetzt worden sind erwarten wir von Behördenseite ein entschlossenes und konsequentes Handeln, um den Sachverhalt aufzuklären und rechtliche Maßnahmen durchzusetzen. Der Verursacher muss damit rechnen, dass er durch seinen Verstoß staatliche Fördermittel, die auch von uns Steuerzahlern mitfinanziert werden, zurückzahlen muss und zusätzlich mit einer empfindlichen Geldbuße belangt werden kann. Die Vorgehensweise könnte auch darauf schließen lassen, dass der Verursacher plant, die Hecke insgesamt zu zerstören bzw. umzupflügen um somit widerrechtlich eine Ackerfläche zu erweitern. Man könnte dies auch als „schleichenden Landraub“ bezeichnen. Bei der Aufnahme des Sachverhaltes vor Ort musste zusätzlich festgestellt werden, dass der nördliche Ausläufer der Hecke bereits komplett verschwunden ist (Flächenteil 394/0). Auch im Bereich, in der die Fläche 393/0 an den Verbindungsweg zwischen Ebermannstadt und Gasseldorf angrenzt, sind die Heckenstrukturen zerstört worden (vgl. Kartenmaterial).
Abschließend ist es uns dennoch sehr wichtig Folgendes zu betonen: Aus unserer Sicht erkennen wir mittlerweile auch bei vielen konventionell wirtschaftenden Landwirten im Landkreis Forchheim den Willen und die Einsicht in die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen und dem Schutz von Natur und Landschaft herzustellen. Wie in vielen Fällen sind es aber auch hier einige „schwarze Schafe“ die mit dafür verantwortlich sind, dass eine negative Wahrnehmung auf Seiten der Bevölkerung erzeugt wird. Als „Fürsprecher der Natur“ sehen wir uns aber leider gezwungen, die Öffentlichkeit über diese Missstände zu informieren.

Im Anhang finden Sie noch alle notwendigen Informationen (Bild- und Kartenmaterial) über den beschriebenen Sachverhalt aus unserer Mitteilung. Über eine Veröffentlichung würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kiehr

Anhang (Bild-Kartenmaterial):
Lagebezeichnung: Mühlgraben Gemeindekennz: 474121 Gemarkungsschlüssel: 2626, Zähler: 393, Angrenzende Flächen: 393/0, 391/1, 392/0
Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet, Zone 2

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Lageplan (klick um Bild zu vergrößern)
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13.10.2017 NN / BN kritisiert Einsatz von Herbiziden scharf
Presseartikel der Nordbayerischen Nachrichten <<weiter>>
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13.10.2017 NN-Korrekturmeldung
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